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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Nutzung der Ferienunterkünfte Beach Villa 3, Penthouse 4, Gardenhouse 2 und Gardenhouse 4 gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Vermieter

Susanne & Philipp Heiermann, Dörte & Moritz Heiermann

E-Mail contact@longbeachvillas.de  |  Mobil +49 (0)152 28452384

 

Buchung

Über das Buchungsanfrageformular können Buchungsanfragen gestellt werden. Wenn der Reisezeitraum verfügbar ist, melden wir uns mit einer schriftlichen Bestätigung und einer Rechnungsanweisung. Die Buchung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung und der erfolgten Zahlung rechtskräftig. Mit der Buchung werden vom Gast die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, (siehe Hausordnung) akzeptiert.

 

Zahlung

Nach Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis innerhalb von 3 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu überweisen.

 

An- und Abreise

Check-in ab 15 Uhr am Anreisetag

Check-out bis 11 Uhr am Abreisetag

 

Abweichende Ankunfts- und Abreisezeit sind gegebenenfalls möglich, müssen aber im Vorfeld mit dem Vermieter abgestimmt und genehmigt werden.

 

Nutzung & Aufenthalt

Die Nutzung der Ferienunterkunft, der Außenanlage und des Inventars ist ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Die Benutzung der elektrischen Geräte im Haus (insbesondere Waschmaschine, Geschirrspüler usw.) ist ebenfalls ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten.

 

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung (siehe auch Hausordnung). Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

Stornierungsbedingungen

Der Gast hat bis 35 Tage vor Reiseantritt das Recht kostenlos zu stornieren.

Bei einem kurzfristigeren Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

 

Rücktritt

ab 34 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

ab 15 Tagen vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises 

ab 3 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

 

Rücktritt durch den Vermieter

Eine Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurück erstattet. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

 

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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