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Hausordnung
Beach Villa 3, Penthouse 4, Gardenhouse 2, Gardenhouse 4

Für die Nutzung der Ferienunterkünfte Beach Villa 3, Penthouse 4, Gardenhouse 2, Gardenhouse 4 ist die folgende Hausordnung einzuhalten:

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Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

 

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast bekannte Hausordnung. Die Anerkennung der Hausordung erfolgt mit der geleisteten Zahlung des Mietpreises.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

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Nachtruhe
Die Nachtruhe im gesamten Haus, sowie im Außenbereich gilt von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr.
Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Gäste im Haus.

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Nutzung
Die Nutzung der Ferienunterkunft, der Außenanlage und des Inventars ist ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt. Die Benutzung der
elektrischen Geräte im Haus (insbesondere Waschmaschine, Geschirrspüler usw.) ist ebenfalls ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten.

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Nutzung des Pools:

Es gelten die Regeln, die auf der Tafel am Pool angegeben sind.

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Partys sind nicht erlaubt.

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Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt.

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Das Grillen ist nur mit dem Elektrogrill erlaubt.

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Lärm:

Dies ist eine Wohnanlage. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Hausbewohner.

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Klimaanlagen:

Bitte schalten Sie alle Klimageräte aus, wenn Sie das Haus verlassen. Bitte schalten Sie auch das Licht aus, wenn Sie das Haus verlassen.

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Wichtig:

Da es plötzlich sehr windig werden kann, stapeln Sie bitte die Liegestühle und Stühle auf der Dachterrasse, wenn sie nachts nicht benutzt werden oder wenn Sie das Haus verlassen.

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Schäden müssen sofort dem Hausdienst gemeldet werden.

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Zutrittsrecht
Der Vermieter hat Zutrittsrecht zu den Ferienunterkünften, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

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